Login für Kunden | Nutzungsbedingungen
Präambel
Die Process Innovation AG, fortan Anbieter genannt, betreibt unter dem Namen AlarmPortal ® kostenpflichtige Alarmierungs- und Benachrichtigungsdienste, mit denen es möglich ist, automatisiert eine größere Anzahl von Personen schnell und nachvollziehbar zu alarmieren oder zu benachrichtigen. Die mit AlarmPortal® in Verbindung stehenden Alarmierungs- und Benachrichtigungsdienste oder sonstige Leistungen werden fortan Telekommunikationsdienstleistungen oder Dienste genannt. Die Telekommunikationsdienstleistungen sind öffentlich über das Internet oder das Telefonnetz zugänglich und grundsätzlich für jede natürliche oder juristische Person, fortan Kunde genannt, gegen entsprechendes Entgelt nutzbar. Um den Dienst nutzen zu können, muss sich der Kunde zur Dienstnutzung anmelden. Mit der Registrierung oder der Nutzung von AlarmPortal ® erkennt der Kunde respektive dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die nachfolgenden Bestimmungen an:
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Nutzungsbestimmungen gelten für die Nutzung vorgenannter Telekommunikationsdienstleistungen. Soweit diese Nutzungsbestimmungen, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder die Preislisten keine abweichenden Regelungen treffen, gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
2. Änderungen
Der Anbieter ist berechtigt, diese Nutzungsbestimmungen, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Preislisten zu ändern. Insbesondere bei Änderungen der Umsatzsteuer, der Kosten für besondere Zugänge, für Zusammenschaltung und für Dienste anderer Anbieter kann der Anbieter die jeweilige Preisliste der Kostenänderung jederzeit entsprechend anpassen. Auch der Leistungsumfang der Telekommunikationsdienstleistungen ist Änderungenen unterworfen. Der Anbieter hat das Recht, diese Änderungen vorzunehmen. Sofern solche Änderungen eine wesentliche Veränderung der Telekommunikationsdienstleistung darstellen, ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden zu informieren. Die Änderungen werden dem Kunden frühzeitig mitgeteilt. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Kundenverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Der Kunde hat zudem jederzeit das Recht, die Nutzung der Telekommunikationsdienstleistung ab dem Änderungszeitpunkt kostenfrei einzustellen. In der Änderungsmitteilung weist der Anbieter den Kunden auf seine Rechte hin.
3. Partner und Rollen
Als Vertragspartner im Sinne dieser Nutzungsbestimmungen gelten Anbieter und Kunde. Als Kunde gilt die juristische oder natürliche Person, in deren Namen oder für deren Rechnung der Unterzeichner handelt.
4. Gegenstand
Die vorliegenden Nutzungsbestimmungen beziehen sich auf eine Nutzungsvereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter, die in Wesen und Art einem Mietvertrag für Telekommunikationsdienstleistungen entspricht. Gegenstand dieser Nutzungsbestimmungen ist die Nutzung von durch den Anbieter bereitgestellten Telekommunikationsdienstleistungen durch den Kunden. Insbesondere ist das Recht zur nicht ausschließlichen, räumlich unbegrenzten und zeitlich begrenzten Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen während der Nutzungsdauer Gegenstand dieser Nutzungsbestimmungen. Sonstige Rechte der Vertragspartner bleiben unberührt.
5. Datenschutz
Zu Erbringung der Telekommunikationsdienstleistungen werden personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Anbieter verpflichtet sich die gesetzlichen Bestimmungen entsprechend der Datenschutzerklärung einzuhalten.
6. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang erstreckt sich auf alle vom Anbieter angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen. Die Leistungsbeschreibung ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung der Telekommunikationsdienstleistung; sie ist über das Internet vom Kunden jederzeit abrufbar. Der Leistungsumfang besteht aus der Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen und der Erbringung des Dienstes auf Veranlassung (Aktivierung) des Kunden.
7. Nutzungsumfang
Vom Anbieter werden nach der Art unterschiedliche Telekommunikationsdienstleistungen angeboten. Der Kunde kann beliebig viele der Telekommunikationsdienstleistungen der gleichen Art oder einer anderen Art nutzen. Mit Art und Menge der Telekommunikationsdienstleistungen bestimmt der Kunde selbst den Umfang der Nutzung und damit auch das Nutzungsentgelt.
8. Nutzungsdauer
Eine Vertragsbindung für die Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen wird nicht vereinbart. Der Kunde kann jederzeit die Nutzung über das Internet einschränken oder ganz einstellen Die minimale Nutzungsdauer ist ein Kalendermonat. Stellt der Kunde die Nutzung innerhalb eines Kalendermonats ein, werden keine Gebühren seitens des Anbieters erstattet.
9. Entgelte und Abrechnung
9.1. Allgemeine Richtlinien Der Kunde ist verpflichtet, auch solche Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Nutzung des Kundenzugangs durch Dritte entstanden sind, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde Einwendungen gegen berechnete Forderungen, sind diese schriftlich bei der auf der Rechnung bezeichneten Anschrift zu erheben. Die Vergütung erfolgt mittels Lastschriftverfahren. Rechnungsbeträge werden nicht vor Ablauf von fünf Werktagen nach Zugang der Rechnung eingezogen.
9.2. Bereitstellungsgebühr Für die Bereitstellung einer Telekommunikationsdienstleistung werden für jeden Kalendermonat, in dem die Dienstleistung auch nur an einem Tag bereitgestellt wurde, Bereitstellungsgebühren fällig. Die Bereitstellungsgebühren werden für jeden vom Kunden eingerichteten und ihm bereitgestellten Dienst berechnet. Die genaue Höhe können Sie bei unseren Vertrieb erfragen. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Bereitstellungsgebühren können sich ändern.
9.3. Nutzungsgebühr Neben den Bereitstellungsgebühren entstehen dem Kunden entsprechend der von ihm verursachten Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen Nutzungsgebühren. Die Nutzungsgebühren richten sich nach der Menge und Art an Telekommunikationsverbindungen: Je entgegengenommenen Telefonanruf in ein Mobilnetz, je entgegengenommenen Telefonanruf in ein Festnetz, je versendetet SMS und je versendete elektronische Nachricht (eMail) fallen unterschiedliche Gebühren an. Die jeweilige Höhe können Sie bei unserem Vertrieb erfragen. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
9.4. Kündigung Der Kunde hat jederzeit das Recht und die Möglichkeit die Nutzung eines oder mehrerer Dienste oder aller Telekommunikationsdienstleistungen über das Internet einzustellen, in dem der den Dienst zum Ende eines Kalendermonates kündigt. Wurden alle Dienste zum Ende eines Kalendermonates eingestellt, erhält der Kunde letztmalig für den Monat, in dem er alle Dienste gekündigt hat, eine Abrechung. Danach fallen keine weiteren Bereitstellungs- und Nutzungsgebühren an. Die Kundendaten werden automatisch gemäß den Datenschutzhinweisen gelöscht. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht nur unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, welcher der monatlichen Bereitstellungsgebühr entspricht, in Verzug, so kann der Anbieter das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Kündigungserklärung kann auf einzelne Leistungen beschränkt werden. Im übrigen bleibt das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.
9.5. Abrechnung Die Abrechung der Bereitstellungs- und Nutzungsentgelte erfolgt zum Ende eines Kalendermonats, erstmalig für den Kalendermonat, in dem Telekommunikationsdienstleistungen für den Kunden bereitgestellt wurden und letztmalig für den Kalendermonat, in dem die letzte Telekommunikationsdienstleistung gekündigt wurde. Die Abrechnung erfolgt per Bankeinzug. Dem Kunden wird monatlich, spätestens am 3. Arbeitstag eines Monates eine Rechnung zugesandt. Die Rechnung erfüllt alle gesetzlichen Erfordernisse.
9.6. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht Gegenforderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen unmittelbar aus diesem Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend machen. Dem Kunden, der Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder eines Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
10. Bonitätsprüfung
10.1. Geschäftskunden Der Anbieter arbeitet mit Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften zusammen. Auf Anfrage benennt der Anbieter dem Kunden die Anschriften dieser Unternehmen, die dem Kunden auch Auskunft über die Daten erteilen, die über ihn gespeichert sind. Diesen Unternehmen können Daten über Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertrages übermittelt werden und bei ihnen können Auskünfte über den Kunden eingeholt werden. Der Anbieter kann den Unternehmen auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung melden. Die Unternehmen speichern diese Daten, um den ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden oder zur Anschrift des Kunden zum Zwecke der Schuldnerermittlung geben zu können.
10.2. Privatkunden Der Anbieter ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) Auskünfte einzuholen. Ferner darf der Anbieter der SCHUFA Daten des Kunden aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermitteln. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten aus anderen Kundenverhältnissen bei der SCHUFA anfallen, erhält der Anbieter hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Anbieters, eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
11. Leistungszusage, Wartungszeiten
Die bereitgestellten Telekommunikationsdienstleistungen stellt der Anbieter nach Möglichkeit ohne zeitliche Unterbrechung bereit und trifft alle dafür erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Ausgenommen hiervon sind vom Anbieter angekündigte Wartungszeiten während der Tagesstunden und unvorhergesehene technische Störungen, die eine Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen erschweren oder unmöglich werden lassen. Die Telekommunikationsdienstleistungen des Anbieters, basieren auf einer komplexen Technologie und können in seltenen Fällen nicht zur Verfügung stehen. Zudem korreliert die Verfügbarkeit der bereitgestellten Telekommunikationsdienstleistungen mit der Verfügbarkeit von übertragungswegen anderer Telekommunikationsdienstleistungsanbieter sowie der den technischen Einrichtungen und den hinterlassenen Daten des Kunden. Eine verbindliche Zusage hinsichtlich der tatsächlichen zeitlichen Nutzbarkeit der Telekommunikationsdienstleistungen wird seitens des Anbieters nicht abgegeben.
12. Einschränkung der Leistung
Wird der Anbieter an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die den Anbieter oder deren Zulieferer betreffen, gehindert und konnte der Anbieter auch dies mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden, z.B. höhere Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, so verlängert sich die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Die Leistungsverpflichtung des Anbieters gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit Produkten und Vorleistungen, soweit der Anbieter mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden des Anbieters beruht. Werden bei der Erbringung der Telekommunikationsdienstleistungen oder für sonstige Leistungen übertragungswege, Netze, Hardware- oder Software oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Stromlieferungen, benötigt, gelten diese als Vorleistungen. Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen informieren.
13. Sachmängel, Leistungsstörungen
Vom Kunden erkannte Sachmängel oder Leistungsstörungen an den von ihm genutzten Telekommunikationsdienstleistungen sind dem Anbieter unverzüglich zu melden. Der Anbieter wird die Sachmängel und Leistungsstörungen untersuchen und, soweit er zur Beseitigung verpflichtet ist, die Beseitigung auf seine Kosten übernehmen. Im Fall von Sachmängeln oder Leistungsstörungen ist der Kunde zur anteiligen Minderung der Vergütung entsprechend der Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit an den von ihm genutzten Telekommunikationsdienstleistungen berechtigt, welche die Sachmängel oder die Leistungsstörungen zeigten. Dazu muss der Kunde den Sachmangel oder die Leistungsstörung unverzüglich melden und darlegen, inwieweit er von dem Sachmangel oder der Leistungsstörung bei der Nutzung seiner Telekommunikationsdienstleistungen beeinträchtigt wurde. Soweit der Kunde vor oder während der Nutzung durch den Anbieter rechzeitig Kenntnis über Leistungsstörungen hatte und damit in der Lage war alternative Maßnahmen zu ergreifen, ist eine Minderung ausgeschlossen. Soweit eine Untersuchung eines gemeldeten Sachmangels oder einer Leistungsstörung zu der Erkenntnis führen, dass kein Sachmangel oder keine Leistungsstörung vorliegt, für die der Anbieter einzustehen hat, kann der Anbieter die Vergütung der aufgewendeten Arbeitszeit und gegebenenfalls angefallener Materialien gemäß seinen jeweils gültigen Kostensätzen verlangen.
14. Sicherheit
Der Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen über das Internet erfolgt gesichert. Die Datenübertragung wird verschlüsselt, der Zugang mit einem Zertifikat (128Bit) versehen und die am Dienst teilnehmenden Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Kunden müssen sich gegenüber dem Internet-Portal mit Kundennummer, Teilnehmernummer und Geheimzahl anmelden. Bei der Nutzung über das Telefonnetz kann je nach Dienst und Funktion eine entsprechende Authentifizierung verlangt werden.
15. Haftungsbegrenzung
Der Anbieter haftet dem Kunden im Rahmen der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden in Höhe der Bereitstellungsgebühr für 1 Jahr, maximal bis zu einem Betrag von 2.500,- Euro je Kunde; gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung auf 50.000,- Euro je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund des selben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Im übrigen haftet der Anbieter für Sach- und Vermögensschäden nicht, sofern diese vom Anbieter, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einfach fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter bei Sach- und Vermögensschäden begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, sofern dieser einfach fahrlässig verursacht wurde. Als vertragstypisch und vorhersehbar gilt ein Schaden von maximal 2.500,- Euro. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
16. Weitergabe an Dritte
Der Kunde darf die vom Anbieter zu erbringenden Telekommunikationsdienstleistungen und sonstigen Leistungen des Anbieters nicht an Dritte entgeltlich weitergeben, insbesondere weiterverkaufen. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder das Vertragsverhältnis insgesamt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Anbieter vorübergehend oder dauerhaft auf Dritte übertragen. Dritte im Sinne dieser Bestimmung sind auch verbundene Unternehmen des Kunden gemäß § 15 ff. Aktiengesetz (AktG).
17. Missbrauch
Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu seinen Telekommunikationsdienstleistungen sowie die Telekommunikationsdienste selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere:
- Dienste, angeschlossene Dienste oder Netze oder andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen;
- keine unerwünschten Kettenbenachrichtigungen, unzulässige Telefonanrufe oder sonstige belästigende Nachrichten ("spam") oder Viren zu übertragen;
- Dienste unter Beachtung der Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte wie Urheber- und Markenrechte, zu nutzen;
- nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen, vor allem § 184 ff. StGB (Verbreitung pornografischer Schriften), § 86 f. StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 111 StGB (öffentliche Aufforderung zu Straftaten), § 126 StGB (Androhung von Straftaten), § 129a Abs. 3 StGB (Werbung für eine terroristische Vereinigung), § 130 StGB (Volksverhetzung), § 130a (Anleitung zu Straftaten) und § 131 StGB (Gewaltdarstellung) sowie nicht gegen Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen;
- keine Inhalte zu übermitteln oder darauf hinzuweisen, die ehrverletzende Äußerungen oder sonstige rechts- und sittenwidrige Inhalte enthalten oder das Ansehen des Anbieters schädigen könnten.
Der Kunde hat die ihm zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um den unbefugten Zugriff Dritter auf die Telekommunikationsdienstleistungen unter Verwendung der Endeinrichtungen des Kunden zu verhindern. Verstößt der Kunde gegen seine Verpflichtung aus dieser Ziffer, ist der Anbieter berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Der Kunde haftet dem Anbieter für Schäden, die durch Verstöße gegen seine sich aus den vorstehenden Ziffern ergebenden Pflichten entstehen und stellt den Anbieter von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt nicht, wenn er den Verstoß nicht zu vertreten hat. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang eines Kunden, der gegen vorstehende Verpflichtungen verstößt, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren.
18. Verantwortlichkeit für Inhalte
Der Anbieter stellt dem Kunden Speicherplatz für Nachrichten und Daten zur Verfügung. Der Kunde ist verantwortlich für die gespeicherten Inhalte und deren Weiterleitung. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter von Ansprüchen Dritter aufgrund der gespeicherten Inhalte freizustellen, es sei denn, der Kunde hat diese nicht zu vertreten. Der Kunde ist verpflichtet, Dienste, die er zur Nutzung bereithält oder zu denen er den Zugang zur Nutzung vermittelt, gemäß § 6 Teledienstegesetz (TDG) bzw. § 6 Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) mit einer Kennzeichnung zu versehen. Soweit der Anbieter dem Kunden das Internet-Portal www.alarmportal.de zur Verfügung stellt, haftet der Anbieter nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der über dieses Portal übermittelten Informationen und Inhalte Dritter. Soweit hinsichtlich der Nutzung von Angeboten anderer Anbieter, zu welchen der Anbieter über das Portal den Zugang zur Verfügung stellt, Vertragsverhältnisse zustande kommen, geschieht dies ausschließlich zwischen dem anderen Anbieter und dem Kunden. der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für die Erfüllung der entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen.
19. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Mainz, sofern der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Der Anbieter kann seine Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Process Innovation AG
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